Zum ersten ist unser demütig Bitte und Begehr, auch unser aller Wille und Meinung, unsern Pfarrer selbst wählen und einsetzen zu wollen. Sowie auch die Macht erlangen ihn wieder selbst abzusetzen, wenn er sich auch ungebührlich verhält. Derjenige den wir erwählt haben, soll uns das Evangelium klar und ohne eigen Zufügungen predigen.
Der andere Artikel
Nachdem der Zehnt aufgesetzt ist im Alten Testament und im Neuen allso, nichts destominder wollen wir den rechten Kornzehnt gern geben. Doch nur wie sichs gebührt.Wir sind des Willens, hinfort von diesen Zehnt einem Pfarrer, so er von einer ganzen Gemeinde erwählt wird, sein angemessen genügsam Aufenthalt zu geben. Den Rest doch soll mit den Dorfärmsten geteilt werden, und den Rest soll man behalten falls Landsnot auftritt, und man ins Feld ziehen muß.
Der dritte Artikel
Zum
dritten ist der Brauch bisher gewesen, daß man uns für euer Leibeigenleut
gehalten hat, welches zu erbarmen ist, angesehen unseres Herrn Jesus
Christus.Wir sind auch ohne Zweifel, ihr werdet uns aus der Leibeigenschaft, als
wahre und rechte Christen gern gehen lassen, oder uns im Evangelium des
berichten, dass wirs seien.
Der vierte Artikel
Zum
vierten ist bisher im Brauch gewesen, daß kein armer Mann Wildbrett, Geflügel,
oder Fische in fließendem Wasser, zu fangen zugelassen werde, welches uns ganz
unziemlich und unbrüderlich dünkt, besonders eigennützig und dem Wort Gottes
nicht gemäß sei. So soll also sein, dass einer mit genügsamer Schrift
beweisen mag, dass man das Wasser ihm wissentlich also verkauft hätte, sodann
begehren wirs ihm nicht mit Gewalt zu nehmen.
Zum
fünften sind wir auch beschwert der Wälder halben, denn unsere Herrschaften
haben sich die Hölzer einfach allein angeeignet, und wenn der arme Mann etwas
bedarf, muß ers fürs doppelte Geld kaufen, so ist unser Meinung: Egal was es für
Hölzer seien, und es haben geistlich oder weltlich Herrschaft inne, die es
nicht gekauft haben, sollen einer ganzen Gemeinde wieder anheim fallen. So soll
frei sein, einem jeden wieder sein Notwendigstes ins Haus zu bringen, wenn’s
sein von Nöten auch zu zimmern, auch umsonst nehmen, doch mit Wissen derer so
von der Gemeinde erwählt wurden.
Der sechste dann
Zum
sechsten ist unser hart Beschwerung der Dienste halben, welche von Tag zu Tag
gemehrt werden. So begehren wir, daß man ein ziemlich Einsehen darein tue, uns
dermaßen nicht so hart zu beschweren, sondern uns gnädig hierrinnen ansehen,
wie unser Eltern gedient haben, allein nach Laut des Wortes Gottes.
Der siebte Artikel
Zum
siebenten: Daß wir hinfür uns von der Herrschaft nicht weiter wollen lassen
zwingen, ein wie es ihnen einfällt uns zu Diensten zu fordern. Und soll er ihn
nicht über Gebühr dingen und zwingen mehr Dienst zu tun wie Recht ist. Sollt
aber dem Herren Dienste von Nöten sein, soll ihm der Bauer willig und gehorsam
wie bisher sein, doch zu Stund und Zeit, daß dem Bauern nicht zu Nachteil diene
und ihm um einen ziemlichen Pfennig Dienst tun.
Der achte Artikel
Zum
achten sind wir beschwert und derer viel, so wir für die Güter ein arg zu
hohen Zins zahlen, daß dieselben Güter die Pacht nicht können eintragen und
die Bauern das ihre daruf einbüssen und verderben. Wir wollen, dass die
Herrschaft dieselbigen Güter von ehrbar Leut besichtigen lasse und nach der
Billigkeit eine Pacht schöpfe, damit der Bauer seine Arbeit nicht umsonst tue,
den ein jeglicher Tagwerker ist seines Lohns würdig.
Der neunte denn
Zum
neunten seien wir beschwert der großen Frevel, so man stets neue Gesetze macht,
nicht daß man uns straft nacht gerechter Sach, sondern zuzeit aus großem Neid
und zuzeit aus großer Gunst. Ist unser Meinung, uns bei altem geschriebenem
Recht zu strafen, danach die Sache verhandelt ist, und nicht nach derer Gunst.
Zum
zehnten sind wir beschwert, daß etliche
sich haben Wiesen und Wald angeeignet, desgleichen Äcker, die aber rechtens den
Gemeinden gehören.Dieselben
wollen wir wieder zu unseren gemeinsamen Händen nehmen.
Der elfte Artikel
Zum
elften wollen wir den Brauch, genannt die Todesfallsteuer, ganz und gar
abgeschafft haben, und nimmerleiden noch gestatten, daß man Witwen, Waisen das
ihrige wider Gott und Ehren also schändlich nehmen, berauben soll, wie es an
vielen Orten geschehen ist.
So der Beschluß
Zum
zwölften ist unser Beschluß und endliche Meinung:
Wenn
einer oder mehrere Artikel, allhier gestellt, wir dann nicht wollen fordern,
sollte dieselbigen Artikel man uns mit dem Wort Gottes für ziemlich anzeigen,
so werden wir davon abstehen, wenn man es uns auf Grund der Heiligen Schrift
erklärt.
Der
Friede Christi sei mit uns allen.